28. April 2019

Intensive Gespräche zu aktuellen Themen

Arbeitsgruppe Vollzugsdienst im Justizvollzug trifft sich in Baiersbronn

  • Foto: BSBD BW
    v.l. Schmid-Zielinski-Thiel-Jurak-Reichle-Baier-Scheike-Schelenz

Am 28. März 2019 traf sich die Arbeitsgruppe der Fachgruppe „Vollzugsdienst im Justizvollzug“ in Baiersbronn, um in Vorbereitung auf das Fachgruppentreffen im Herbst 2019 und der Landeshauptvorstandssitzung 2019 diverse Themen zu besprechen und Anträge zu verabschieden.

Nach der Begrüßung durch die beiden Landesfachgruppensprecher Koll. Scheike und Koll. Zielinski berichtete der Landesvorsitzende des BSBD Baden-Württemberg Koll. Schmid u.a. über das Ministergespräch, welches er am 11. März 2019 führen konnte.

Hierbei wurden z.B. die vom Minister geforderten Neustellen für den Justizvollzug thematisiert.

Der BSBD ist der Auffassung, dass 500 Neustellen für den Justizvollzug benötigt werden, welche sich auf alle Bereiche des Justizvollzuges verteilen sollten und unter Ausnutzung der maximalen Ausbildungskapazitäten in Schritten, aber schnellstmöglich, umgesetzt werden müssen. Der Minister sicherte hierfür seine Unterstützung zu.
Auch die mangelnde Attraktivität des Berufsbildes des Justizvollzugsbeamten war Thema des Gespräches.

Die Beförderungsmöglichkeiten müssten deutlich und vor allem zeitnah verbessert und weitere umfangreiche Stellenhebungen durchgeführt werden. Für Letzteres liegt bereits ein Entwurf des Justizministeriums vor.

Die geplanten baulichen Entlastungen durch die Modulbauten in Ravensburg, Heimsheim und Schwäbisch-Hall sowie durch die Aufstockung eines bestehenden Haftgebäudes in Ravensburg müsse mit der personellen Mindestausstattung einhergehen und dies anteilig in allen Bereichen, mahnt der BSBD in diesem Zusammenhang.

Sehr deutlich weist die Fachgruppe aber auch darauf hin, dass die angedachten Neustellen nicht größtenteils in den Anstalten mit Modulbauten „verschwinden“ dürften, sondern hier eine klare Streuung landesweit erfolgen müsse.

Abschließend dürften auch die anstehenden Pensionierungen für die Jahre 2020-22 nicht unberücksichtigt bleiben. Schon jetzt müsste man daher für entsprechende Neueinstellungen sorgen.

Um all diese Stellen auch ausbilden zu können, müsse sich auch bei den baulichen Gegebenheiten des Bildungszentrums Justizvollzug etwas ändern. Die derzeitigen Bedingungen entsprechen keineswegs den immer wieder geforderten modernen Ausbildungsmöglichkeiten. Es wurde jedoch deutlich, dass aufgrund der vorrangig umzusetzenden Schaffung von Haftplätzen, ein Neubau höchstens mittelfristig umsetzbar ist. Ein Thema, welches aus der Sicht der AG, unbedingt weiterverfolgt werden müsse.

Ein weiteres Thema in dem Bericht des Landesvorsitzenden waren die Entwicklungen rund um das Thema „Freie Heilfürsorge“

Diese könnte sich zu einem Meilenstein entwickeln, wenn wichtige Eckpunkte berücksichtigt werden. Hierbei wäre die Wählbarkeit zwischen Beihilfe oder Heilfürsorge eines der wichtigsten Punkte. Es wird also wichtig sein, die weitere Entwicklung sehr aufmerksam zu verfolgen.

Im Anschluss an die Diskussion zum Bericht des Landesvorsitzenden Koll. Schmid wurde eine Neuausrichtung der ARGE besprochen. Das Konzept, dem einstimmig von den Anwesenden zugestimmt wurde, soll der gesamten Fachgruppe im Herbst vorgestellt und abschließend beschlossen werden.

Nachdem im Rahmen der letzten Fachgruppen-Sitzung die Erwartungen an die Arbeitsgruppe erfragt wurden, konnten diese nun abschließend besprochen und priorisiert werden. Daraus ergaben sich für die Fachgruppe u.a. folgende Zielsetzungen für die nächste Zeit.

• Eine Stellenvermehrung, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird
• Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen incl. der Kostendämpfungspauschale
• Erhöhung des Kleidergeldes
• Erhöhung der DUZ
• Eine faire Überstundenvergütung mit einer unbürokratischen, zeitnahen Abwicklung
• Eine Umsetzung der seit Jahren geforderten möglichen Stellenausschöpfung

Im weiteren Verlauf der Tagung ging Koll. Scheike noch auf die aktuellen Entwicklungen und Fortschritte der „ARGE Uniform“ ein. Erfreulicher Weise konnten in der letzten Sitzung die teilweise deutlichen Mehrkosten bei der Beschaffung der Uniformteile thematisiert werden. Auf Grund dieser wird seitens des BSBD eine Erhöhung des Kleidergeldes von rund 40 € als notwendig erachtet. Wünsche der Fachgruppe, so z.B. auch die zusätzliche Aufnahme verschiedener neuer Artikel in die Bestellliste, werden geprüft.

Lediglich dem Wunsch, das Poloshirt auch außerhalb der Justizvollzugsanstalten tragen zu können, wurde bisher nicht entsprochen. Ein Thema, dass den Kollegen und Kolleginnen aber sehr wichtig ist, daher werden wir diesbezüglich dranbleiben.

Erfreulicher Weise konnte seitens des LZBW bei vielen Mängeln zwischenzeitlich Abhilfe geschaffen werden. Bis diese aber endgültig auch flächendeckend spür- und sichtbar werden, müssen die noch vorhandenen Restbestände verkauft sein.

Nach diesem Überblick wurden nochmals das Prozedere der Überstundenauszahlung und die Höhe der Vergütung ausführlich diskutiert. Insgesamt wird hier grundsätzlich eine erleichterte Umsetzung der Auszahlungsmodalitäten gefordert. Sie sind aus der Sicht der Fachgruppe ebenso wenig zeitgemäß, wie die derzeitige Höhe der „DUZ“, dies gerade auch im Hinblick z.B. auf eine Forderung aus dem politischen Raum, den Mindestlohn auf 12 € anzuheben.

Hier besteht aus der Sicht der Mitglieder im VD-Bereich und der Fachgruppe nach wie vor dringender Handlungsbedarf!

Sollte es nicht zu einer entsprechenden Nachsteuerung kommen, muss man sich nicht wundern, wenn Kollegen/innen lieber nebenbei für eine entsprechend angemessene Vergütung arbeiten gehen, als am Wochenende oder am Feiertag ihren Dienst in den Anstalten zu leisten.

Abschließend wurden noch zwei Anträge formuliert, welche dem Vorstand bei der Landeshauptvorstandssitzung vorgelegt werden sollen. Zum einen geht es um die immer wieder von uns geforderte Streichung der Kostendämpfungspauschale, zum anderen um die Brava Berichterstattung (hier V12), die aus der Sicht der betroffenen Bediensteten und der Fachgruppe zu einer verzerrten Erfassung der Übergriffe und/oder Bedrohungen von Kollegen/innen führt.

Bericht: Scheike – Zielinski – Schelenz