04. April 2019

Zu Gast beim Premiumpartner Seniorenverband ö. D. Baden-Württemberg

Aktive Seniorenarbeit im BSBD wird fortgesetzt

Am 25.3.2019 fand in den Räumen der Geschäftsstelle des Seniorenverbandes in Stuttgart die Sitzung der Arbeitsgruppe „Senioren im BSBD“ statt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Landesseniorensprecher Georg Konrath widmete man sich gleich der umfangreichen Tagesordnung.

Zuerst erfolgte ein ausführlicher Bericht des Vorsitzenden, in dem er unter anderem die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Seniorenverband und ihm, bei Anfragen aus dem Kreis der Mitglieder herausstellte. Durch diese konstruktive Unterstützung konnten viele Fragen der Kolleginnen und Kollegen sehr detailliert und ausführlich beantwortet werden. Besonders die schnelle Reaktion des Seniorenverbandes auf die teilweisen sehr komplexen Fragen wurde hierbei ausdrücklich gelobt.

Nach Ausführungen des Sprechers nahm sich der Rechtsreferent des Seniorenverbandes Herr Schüle Zeit sich und seine Tätigkeit vorzustellen. Anhand von einzelnen Beispielen konnte er den Mitgliedern der Arbeitsgruppe anschaulich die aktuellen Fragestellungen der Mitglieder im Beihilferecht darstellen und über seine umfangreichen Erfahrungen mit dem LBV berichten.

Im Anschluss stellte Frau Schork, die Juristin und Geschäftsstellenleiterin des Seniorenverbandes den Verband und die umfangreichen Serviceleistungen vor. 

Nach der Mittagspause gab es einen kurzen Rückblick auf die letzte Tagung der pensionsnahen Jahrgänge, die noch größeren Anklang als bisher fand. Die Rückmeldungen seitens der Teilnehmer/innen waren erfreulicher Weise durchweg positiv. Die nächste Veranstaltung soll am 08.10.2020 wieder in Gültstein durchgeführt werden. Einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass dort noch ein größerer Raum für die persönlichen Fragen der Teilnehmer eingeräumt werden soll.  

Ein weiteres Thema war ein Infoschreiben für angehende Pensionäre bzw. ein entsprechender Flyer als eine der weiteren Informations- und Werbemaßnahmen für die Premiummitgliedschaft. Die Fachgruppe sprach sich für den bereits im Vorfeld der Sitzung erarbeiteten Flyer aus. Demnach steht einem entsprechenden Druck und einer Verteilung bei der nächsten Landeshauptvorstandssitzung nichts mehr im Wege.

Für den anstehenden Landeshauptvorstandssitzung wird ein Antrag mit der Forderung die Gitterzulage wieder ruhegehaltsfähig ausgestalten formuliert. Zum 01.01.1999 wurde, damals noch durch bundesgesetzliche Regelung, die Ruhegehaltsfähigkeit der Gitterzulage abgeschafft. Inzwischen haben bereits eine ganze Reihe anderer Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen die Möglichkeiten des Föderalismusreformgesetzes genutzt und die Ruhegehaltsfähigkeit der Gitterzulage durch entsprechende Landesgesetze für ihre Beamten im Justizvollzug wieder eingeführt.

Die Fachgruppe ist der Auffassung, dass die Belastungen, die anerkanntermaßen über viele Jahre der aktiven Dienstzeit bestehen, auch zu langfristigen Folgen für die Zeit danach, im Ruhestand führen. Wir können aus eigenem Erleben berichten, wonach man auch nach Jahrzehnten des Ruhestandes nachts immer wieder schweißgebadet aufwacht und von Bildern und Erlebnissen aus der früheren Dienstzeit eingeholt wird! Es ist deshalb ein Zeichen der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn diese Zulage bei der Pension mit zu berücksichtigen. Der Vollzug – muss gerade in Baden-Württemberg – mit einem viel zu geringen Bewerberaufkommen deutlich attraktiver ausgestaltet werden, hierzu gehört auch die Wertschätzung über den geleisteten Dienst hinaus! Im Übrigen führt die Zulage auch im Bereich der Angestellten im Rentenrecht zu höheren Renten.

Nach einer abschließenden Diskussionsrunde über aktuelle seniorenpolitische Themen überraschte uns erfreulicher Weise noch der Landesvorsitzende des Seniorenverbandes Waldemar Futter und berichtete über interessante aktuelle Entwicklungen. 
Hiermit war für einen sehr interessanten Abschluss einer erfolgreichen Sitzung gesorgt!