Der Landesvorsitzende Alexander Schmid besuchte am 16. Oktober den abendlichen parlamentarischen Abend des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg in Stuttgart. Er ist hierbei einer persönlichen Einladung durch den Präsidenten des Anwaltsverbandes, Prof. Dr. Peter Kothe, gefolgt. Der Kontakt hatte sich anläßlich eines gemeinsamen früheren Termins im Staatsministerium BW ergeben. Für den BSBD ist es sehr wichtig, alle Mitglieder der Justizfamilie, kennen zu lernen und zu erkennen, wo es gemeinsame Schnittstellen gibt. Schon allein aufgrund der großen Zahl an anwesenden Mitgliedern des Landtages war es ein erfolgreicher Abend mit spannenden Gesprächen.
Hinweis zum Anwaltsverband (Quelle Webseite des Anwaltsverbandes):
Der Anwaltsverband Baden-Württemberg ist ein Verein der Vereine. Er ist der Zusammenschluss der örtlichen Anwaltsvereine in Baden-Württemberg. Als Dachverband auf Landesebene repräsentiert er mit etwa 9.000 Kolleginnen und Kollegen rund zwei Drittel aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Bundesland. Als Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der Anwaltsverband berufs- und rechtspolitische Arbeit.
Satzungsgemäßer Verbandszweck ist die Wahrung und Förderung der Interessen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Land Baden-Württemberg. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Verbandsarbeit liegt in der politischen Vertretung der Anwaltschaft, mittelbar damit aber auch der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Denn die Anwaltschaft ist nach den Worten des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer dazu aufgerufen, die Freiheit zu verteidigen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahren die Interessen ihrer Mandanten; so erfahren sie unmittelbar in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit die Betroffenheit der Bürger durch Maßnahmen der Legislative und der Exekutive, vor allem aber der Rechtsprechung. Anwaltssicht ist deshalb vielfach Bürgersicht.
Wichtige politische Bereiche, insbesondere die Sicherheitspolitik und das Justizwesen, unterliegen der Gesetzgebungszuständigkeit der Länderparlamente. Der Anwaltsverband nimmt bei den Beratungen zu Gesetzentwürfen direkten Einfluss durch Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung, vor allem gegenüber dem Justiz- und dem Innenministerium, sowie gegenüber dem Landtag. Der Anwaltsverband wird als kompetenter Gesprächspartner von Abgeordneten und Ministern, aber auch Vertretern der Verwaltung und der Justiz geschätzt. Im Rahmen von Fraktions-, Einzel- und anderen Gesprächen sowie anlässlich parlamentarischer Abende, die der Anwaltsverband veranstaltet, findet ein reger Meinungsaustausch zwischen Politik und Anwaltschaft statt.
Innerhalb der Verbandspolitik des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nimmt der Anwaltsverband eine Mittlerrolle zwischen den örtlichen Anwaltsvereinen auf lokaler Ebene und dem DAV auf Bundesebene ein. Der Anwaltsverband steht in engem Kontakt zu Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung des DAV und unterhält rege Kontakte zu den Landesverbänden der anderen Bundesländer. Höhepunkte sind insoweit die regelmäßigen Treffen anlässlich des Deutschen Anwaltstages, der Mitgliederversammlung des DAV und der jährlichen Landesverbandskonferenz.