06. November 2018

Berichte der Landesfachgruppenvertreter bei der Landeshauptvorstandssitzung

Berichte der Landesfachgruppenvertreter bei der Landeshauptvorstandssitzung am 28. Juni 2018 im Tagungshotel Aramis in Gäufelden

Im Vorfeld der Landeshauptvorstandssitzung wurden die Fachgruppen (FG) zu ihren Berichten in schriftlicher Form angefragt, die teilweise als Anhang dem Protokoll beigefügt sind.

Höherer Verwaltungsdienst  

Da es sich zahlenmäßig um eine kleine Fachgruppe handelt, wurden seit der letzten Bestellung alle Mitglieder angeschrieben und hinsichtlich ihrer Vorstellungen und Wünsche, ebenso hinsichtlich bestehender Bedarfe befragt. Rückmeldungen gingen keine ein, so dass auch keine Veranlassung für ein Treffen oder eine Fachgruppentagung   gesehen wurde, so der Fachgruppensprecher Thomas Müller. Bisweilen erfolgten  Anrufe, bei denen es um Empfehlungen oder eine Beratung ging.
 
Das Thema Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts im Hinblick auf die Durchlässigkeit von und zur allgemeinen Justiz wurde anlässlich einer Vorstandssitzung dem Justizminister vorgetragen. Obwohl der Leiter des Personalreferats bei dieser Gelegenheit äußerte, es gebe bisher keine Probleme bei der Gewinnung geeigneten Personals, wurde ein nochmaliges Anschauen dieses Konzepts zugesagt. Eine Rückmeldung ist bislang nicht erfolgt, diesbezüglich wird gelegentlich nachzufragen sein.
 
Zu dem auch bereits vom BSBD behandelten Strafverfahren gegen Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz vor dem Landgericht Limburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgrund einer vollzugsplanerischen Entscheidung sollte das Vorliegen der Rechtskraft des Urteils und der schriftlichen Entscheidungsgründe abgewartet werden. Erst dann ist zu sehen, welche Folgen daraus für die Vollzugsarbeit entstehen können und ob und wie diesbezüglich eine deutliche Positionierung erfolgen muss bzw. Konsequenzen für die Arbeit und zum Schutz der in derartige Entscheidungsprozesse einbezogenen Bediensteten gefordert werden müssen.

Ärztlicher Dienst  

Ein Bericht der FG Ärztlicher Dienst liegt nicht vor, da ein Vertreter der FG nicht anwesend ist.  
 

Krankenpflegedienst

Für die Fachgruppe Krankenpflegedienst wird der Bericht stellvertretend für Kollege Hamacher verlesen.
 
• Die Fachgruppe tagte zusammen mit dem ärztlichen Dienst im April in Offenburg.  

• Zunächst Gespräch mit der Anstaltsleitung

• Besichtigung der Krankenabteilung und der Sozialtherapie

• Schwerpunkt lag dann im kollegialen Erfahrungsaustausch.

• Detlef Hamacher berichtete über

◦ Anträge der Fachgruppe
◦ den Landesdelegiertentag in Freiburg  
◦ den Gewerkschaftstag des BBW in Ludwigsburg.

• Silke Haustein-Mühlstädt erläuterte die augenblickliche Situation im JVKH

◦ mit starker Fluktuation der Ärzteschaft
◦ Baumaßnahmen (sie zeigte eindrucksvolle Bilder)
◦ eins zu eins Bewachungen.  

• Es folgten eingehende Diskussionen und es wird allseits erhofft, dass unter der Leitung des (schon wieder) neuen Ärztlichen Direktors eine gewisse Beruhigung eintritt und die Leistungsfähigkeit verbessert werden kann.

• Ein beschlossener Antrag der Fachgruppe an die LHVS bezüglich einer Koppelung der Besoldung der Revierleitungen an die Besoldung der Anstaltsleitung musste im Vorfeld zurückgenommen werden, da die Fachgruppenvertreter nicht an der LHVS teilnehmen können und deshalb für eine Diskussion nicht zur Verfügung stehen.

• Es wurden in der Fachgruppe als Fachgruppenvertreter wiedergewählt: 
1.  Detlef Hamacher
2.  Silke Haustein-Mühlstädt

• Leider sind beide nicht auf der LHVS; sie sind jedoch gewillt und bereit, eine Wiederwahl auch durch den Landeshauptvorstand anzunehmen.
 
Am 08.06.2018 waren Hamacher und Haustein-Mühlstädt auf einer Tagung in Wiesloch. Referenten waren hier Sabine Muths (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Public Health und Pflegeforschung in Bremen), Prof. Dr. Margot Sieger (Professorin für Pflegewissenschaft an der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera), Klaus Tischler (Dipl.-Kfm. und Pflegedirektor des Universitätsklinikums Tübingen) und Andreas Westerfellhaus (Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung). Einen ganzen Tag widmete sich das Expertengespräch den zu prognostizierenden Auswirkungen des kommenden Pflegereformgesetzes, das nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Pflege zur Folge haben wird.
 
• Die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Pfleger wird es ab 2020 nicht mehr geben. Sie wird bundesweit zukünftig mit der Bezeichnung Pflegefachkraft abgeschlossen.  

• Spezialisierungen sind möglich und können im Anschluss erworben werden. Bachelor- und Masterabschlüsse werden zu festen Bestandteilen der Weiterbildungsmöglichkeiten. Ähnlich wie bei den Ärzten, sind eine (Pflege-)Kammer und eigenverantwortliches Handeln angestrebt.

• Der politische Prozess für die Kammern läuft. Dies dauert länger, da die Länder zu beteiligen sind. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich bereits positiv zur Einführung von Pflegekammern positioniert.     Prognose:  

• Es wird einen Abbau von Krankenhausbetten in der Größenordnung von 30% geben.

• Die Pflege werde zukünftig verstärkt als Dienstleistung in den vier Wänden des Patienten stattfinden.

• Pflege werde sich dabei zu einem eigenständigen und eigenverantwortlich handelnden Modul in einem veränderten System der Versorgung entwickeln. Die generalis-tisch ausgebildete Pflegefachkraft wird selbstständig komplexe Aufgaben lösen, die spezialisierte Pflegefachkraft komplexe Probleme mit Steuerung. Pflegende werden eigene Praxen eröffnen und bei speziellen Fragestellungen Konsile einholen.

• Bei den Kammern registrierte Fachpflegekräfte erhalten die Möglichkeit der Verordnung in stationärer und ambulanter Pflege. Fachpflege/Arzt leiten ambulante Notfallzentren als Eingangsportal (mit telemedizinischer Anbindung).   

• Unter diesen Bedingungen ist mit einem Anstieg des Bedarfs an Pflegekräften von 40% zu rechnen. Demgegenüber ist der Vollzug in Baden-Württemberg schlecht aufgestellt

• Spätestens seit Schließung der justizeigenen Krankenpflegeschule wird die Entwicklung des Krankenpflegedienstes in Baden-Württemberg nicht mehr durch ein schlüssiges Konzept des Ministeriums begleitet.

• Von regelmäßigen verpflichtenden Fortbildungen, wie in Krankenhäusern üblich, fehlt jede Spur.  

• Aus der eklatanten Personalnot heraus arbeiten heute im Medizinischen Dienst der Justiz in den Vollzugsanstalten neben examinierten Gesundheits-und Krankenpflegern med. Fachangestellte, Heilerziehungspfleger, Krankenpflegehelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Sie leisten einen hervorragenden Job, aber werden sie bei der Weiterentwicklung der Pflegeausbildung zum Opfer? Wer darf / ist befähigt, zukünftig noch Führungsaufgaben im Krankenpflegedienst zu übernehmen?

• All dies hat das Potential, die betroffenen Bediensteten in hohem Maße zu verunsichern und die Akquise neuer Kräfte zu erschweren.

• In einem hart umkämpften Markt mit einem mittelfristigen Bedarf in Höhe von prognostizierten 110.000 zusätzlichen Pflegekräften reicht es nicht mehr aus, nur mit einer Verbeamtung zu winken.

• Für zukünftige Fachkräfte, die für Pflegeplanung und Evaluierung verantwortlich zeichnen, ist es nicht erstrebenswert, über Jahre im Beförderungsstau des Vollzugsdienstes zu stecken.
◦ !! Das heißt nicht, dass der Krankenpflegedienst im Moment aus dem Vollzugsdienst ausscheren will.

• In den Gremien, in denen im Moment in Baden-Württemberg über die Zukunft des Medizinischen Dienstes beraten wird, ist der Krankenpflegedienst nicht vertreten. Das lässt nichts Gutes erwarten.
 
Die Fachgruppenvertreter bedanken sich ausdrücklich beim Landesvorstand, dass sie die Gelegenheit bekamen, an dieser wichtigen und zukunftsweisenden Veranstaltung teilzunehmen.

Gehobener Verwaltungsdienst

Die Fachgruppen-Sprecherin, Frau Ensle-Bohn, berichtet, dass die Fachgruppe sich seit der letzten Landeshauptvorstandssitzung anlässlich des Delegiertentags im Oktober des vergangenen Jahres einmal getroffen hat. Die letzte Sitzung fand am 5. Juni 2018 in Stuttgart statt. Erfreulich war, dass die Gruppe diesmal fast vollzählig beisammen war.  Die Fachgruppenmitglieder tauschten sich intensiv über die Frage der Nachwuchsgewinnung und der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Laufbahnangehörigen aus. Letzteres wird deswegen immer bedeutender, da festzustellen ist, dass bereits sehr dienstjunge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem gehobenen Verwaltungsdienst sich über ihre persönlichen beruflichen Fortkommensmöglichkeiten frühzeitig Gedanken machen und man aktuell auch mit der allgemeinen Justiz konkurriert. Dort gibt es gegenwärtig vergleichbar gute Beförderungsmöglichkeiten wie im Justizvollzug. Es gilt also, die Laufbahn gehobener Verwaltungsdienst im Justizvollzug attraktiver zu machen, um sich von der Rechtspflegerlaufbahn abzuheben. Abwanderungsgedanken muss entgegengewirkt werden, um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Verschiedene Maßnahmen, wie z.B. zügige Auskehrung von Beförderungsstellen, Transparenz in den Beförderungsverfahren, lukrative Fortbildungsmöglichkeiten, Aufzeigen von Perspektiven sowie die Evaluation der bisherigen Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung können hier nach Auffassung der Fachgruppe helfen. Das vom Justizministerium geplante und auf den Weg gebrachte Personalentwicklungskonzept auch für die Laufbahnen des gehobenen Justizdienstes, des Amtsanwaltsdienstes, des Bezirksnotardienstes sowie des gehobenen Verwaltungsdienstes im Justizvollzug, ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht fertiggestellt. Hier muss die Fertigstellung beobachtet werden und die Inhalte gegebenenfalls eingefordert werden. Zu diesen Themen werden zwei Vertreter unserer Fachgruppe zusammen mit dem Landesvorsitzenden im November ein Gespräch mit Herrn Egerer im Justizministerium führen.  Hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung plant die Fachgruppe, einen gemeinsamen Antrag an den Landesvorstand mit der Fachgruppe mittlerer Verwaltungsdienst zu stellen, der zum Inhalt hat, dass die Möglichkeiten des § 22 LBG offensiv ausgeschöpft werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Mittleren Verwaltungsdienst, welche nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für die gehobene Laufbahn geeignet erscheinen, soll durch Qualifizierungsmaßnahmen, vergleichbar derer beim mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug, der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ermöglicht werden.  Hierzu besteht jedoch noch Abstimmungsbedarf.

Sozialdienst

Die Fachgruppe hat sich am 07.03.2018 zu einer Arbeitssitzung in der JVA Rottenburg getroffen, berichtet der FG Sprecher Sven Brühl. Herr Alexander Schmid hat ebenfalls an der Sitzung teilgenommen, wofür wir dankbar sind.  Wir haben uns in erster Linie darüber ausgetauscht, dass in den einzelnen Anstalten die Arbeitsbelastungen gestiegen sind. Wir müssen genau wie alle anderen Dienste innerhalb der JVA’s mit den Problemen Überbelegung und gestiegenem Ausländeranteil umgehen. Da nicht nur die Fallzahlen steigen, sondern auch die Sprachbarrieren unsere Arbeit behindern und der Anteil psychisch auffälliger Gefangener wächst, können wir unseren Auftrag der Sozialen Arbeit aktuell nicht mehr bewältigen. Ausgerechnet in der derzeit angespannten Situation im gesamten Justizvollzug sind wir vom Ministerium angehalten, die neu eingeführten Qualitätsstandards umzusetzen. Dies kann nicht funktionieren. Die Einführung der Standards hat auch Vorteile mit sich gebracht, wie beispielsweise die Musterschreiben zur Vereinheitlichung des Schreibbildes, welche die Arbeit nach kurzer Gewöhnungszeit tatsächlich vereinfachen können. Gleichzeitig müssen wir um ein Vielfaches mehr an Dokumentationsarbeit leisten und praktisch jeden Arbeitsschritt, jedes Gespräch im Computerprogramm IS-Vollzug dokumentieren. Auch die Standards, dass Neuzugänge innerhalb von 3 Tagen aufgesucht werden sollen, auch ohne deren Antrag an den Sozialdienst, kann nicht gewährleistet werden.  Wir kamen letzten Endes wieder auf den Punkt zu sprechen, dass es mit der aktuellen Besoldung immer schwerer wird, geeignete Mitarbeiter für den Sozialdienst im Justizvollzug zu gewinnen. Die Bezahlung, insbesondere aber die Aufstiegsmöglichkeiten, liegen deutlich hinter den Möglichkeiten bei freien Trägern. Sozialarbeiter im Justizvollzug übernehmen zunehmend die Durchführung qualifizierter Behandlungsangebote (z.B.: AGT, BPS, BPG, Schuldnerberatung) und bilden sich hierfür fort. Sozialarbeiter im Justizvollzug übernehmen stetig mehr Verantwortung im Sinne der Übernahme von z.B. Vollzugsleitungen oder Inspektionsdienst.  In den letzten Jahren hat sich das Klientel im Vollzug deutlich verändert: Sowohl die Anzahl der psychisch auffälligen Gefangenen als auch die Anzahl der Gefangenen mit fehlenden Deutschkenntnissen hat stetig zugenommen. Im allg. Vollzugsdienst wurde dieser Entwicklung in den letzten Jahren Rechnung getragen, indem die Beförderungsmöglichkeiten bis A11 geschaffen wurden. Einen Unterschied zwischen Sozialarbeiter/innen mit Abschluss Bachelor, Master, Diplom oder Promotion wird vom Justizministerium nicht vorgenommen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Aktuell sind im Sozialdienst ausweislich des Funktionsstellenkataloges 91 Stellen mit A 12 bewertet und 9 Stellen mit A 13. Diese Stellen werden auch vom Sozialdienst ausgefüllt. Tatsächlich vergeben sind derzeit etwa 20 Stellen mit A 12 und 4 Stellen mit A 13. Das ist eine Diskrepanz, die wir so nicht weiter hinnehmen wollen.

Mittlerer Verwaltungsdienst

Kollege Klaus Frank bestätigt die Problematik auch für seine Fachgruppe im Bereich der Personalgewinnung und -entwicklung. Wie bereits auch bei der Anfrage an Herrn Finckh besprochen, wird es in absehbarer Zeit massive Nachwuchsprobleme geben. In der Verwaltung besteht absoluter Handlungsbedarf. Dies bestätigt auch Kollegin Ensle-Bohn für den gehobenen Verwaltungsdienst. Die Anstalten funktionieren ohne die Verwaltung nicht.  Da die Themen bei beiden Verwaltungsfachgruppen ähnlich sind, schlägt Alexander Schmid eine gemeinsame Fachgruppentagung vom mittleren und höheren Verwaltungsdienst vor. Ziel soll es sein, ein Konzept für die Vorstandschaft auszuarbeiten, um dann die fachspezifischen Probleme an entsprechender Stelle vortragen zu können.

Technischer Dienst

Kollege Remigius Maidel berichtet über die Fachgruppe Werkdienst.
 
Die Fachgruppe Werkdienst traf sich am 08. Mai 2018 in den Tagungsräumen der Jugendherberge Stuttgart. Folgende Tagesordnung wurde abgearbeitet.

1. Bericht des Fachgruppensprechers Werkdienst Alexander Rees. Hier wurde auf die Eingruppierungen der Tarifbeschäftigten eingegangen. Im TVÖD ist dies genau geregelt, bei dem für uns geltenden Tarifvertrag TV-L ist dies nicht so genau geregelt (dies führt zu unterschiedlichen Bewertungen in den einzelnen Anstalten). Diese Problematik wollen wir auch auf unser Positionspapier übertragen.

2. Bericht des Landesvorsitzenden des BSBD BW Alexander Schmid. Unser Vorsitzender Alexander Schmid hat einen ausführlichen Bericht für uns vorbereitet. Einen herzlichen Dank hierfür an Alexander Schmid.

3. Es folgten die Berichte aus den einzelnen Anstalten. Hier wurden die Beurteilungen, welche erstmals nach den neuen 15 Punkte- System vergeben wurden, angesprochen. Große Probleme bereiten auch die Gefangenen, welche durch psychische Auffälligkeiten und mangelhafte Verständigung uns in den Betrieben vermehrt Probleme bereiten.

4. Wahl eines neuen Fachgruppensprechers und seines Stellvertreters. Als neuer Fachgruppensprecher wurde Remigius Maidel aus Ravensburg gewählt. Stellvertreter wurde Alexander Müller aus Bruchsal. Einen Dank hierfür an die beiden für Ihre Bereitschaft, sich für den Werkdienst im BSBD einzusetzen.

5.  Die Nächste Sitzung findet im Spätjahr in der JVA Freiburg statt. 

Vollzugsdienst im Justizvollzug

Der Fachgruppensprecher Jürgen Scheike berichtet wie folgt:
 
Am 05.10.2017 fand die AG-Tagung „Vollzugsdienst im Justizvollzug“ in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd statt. Viele Fragen, die bereits in der großen Tagung für alle unserer Fachgruppensprecher/innen im Mai 2017 angeklungen waren, wurden hier ausführlich behandelt und die Ergebnisse, Vorstellungen und Forderungen wie immer direkt unserem stellv. Landesvorsitzenden Michael Schwarz als „Arbeitspapier“ mit auf den Weg gegeben. Da wir auf die allgemein prekäre Situation im Vollzug wahrlich nicht mehr ausdrücklich hinweisen müssen, nenne ich nur beispielhaft ein paar weitere wichtigen Themen, die den Kolleginnen und Kollegen des VD in den Anstalten zu diesem Zeitpunkt unter den Nägeln brannten. Diese waren u. a.:
 
• Die massive, kaum noch tragbare Überbelegung - hier vor allem in den Anstalten, in denen U-Haft und Strafhaft untergebracht sind.

• Vollzugsstörer, psychisch auffällige Gefangene, die immer mehr tagtäglich gefährliche Situationen in den Anstalten herbeiführen.

• Die schwierige Mitarbeitergewinnung; hier achtet man gezwungenermaßen teilweise schon eher darauf, dass man überhaupt die freien Stellen besetzen kann und immer weniger auf die Qualität der Bewerber/-innen

• Die materielle Ausstattung, z. B. im Hinblick auf Technik und Hilfsmittel; hier auch schon bereits zum wiederholten Male unsere Forderung, sich für stich- und schnitthemmende Handschuhe einzusetzen, und endlich eine entsprechende Freigabe zu erreichen.

• Die Problematik bei der Dienstunfallanerkennung bei Ansteckungen durch Infektionskrankheiten im Dienst in Verbindung mit den sofort anfallenden Kosten für die notwendige „PEP“ und der immer noch nicht umgesetzte titulierte Schmerzensgeldanspruch.

• Der teilweise spürbare, teilweise weniger bemerkte Stellenzuwachs wird natürlich positiv aufgenommen, jedoch wird es als ernüchternd bewertet, dass drei Jahre nach Übergabe des Abschlussberichtes mit entsprechenden Empfehlungen diese immer noch nicht komplett umgesetzt wurden bzw. waren.

• Die immer noch nicht ausreichend umgesetzte Stellenausschöpfung im VD, sprich „Durchschlüsselung“. Ein Dauerthema, da diese natürlich auch als Zeichen der Wertschätzung für geleistete Arbeit angesehen wird.

• Beachtet man dann noch, wie sich die Situation im Vollzug allgemein in diesem Zeitraum verschärft hat, kann man den Kolleginnen und Kollegen eigentlich nicht verdenken, wenn sie sich manchmal als Spielball im politischen Raum sehen.
 
Wir im uniformierten Dienst sind anscheinend ein „duldsames Völkchen“ und sind wohl über das normale Maß hinaus belastbar, um es mal salopp auszudrücken. Woran man dies festmachen kann? Nun, trotz weiter steigenden Gefangenenzahlen, einer weiter steigenden Anzahl von Übergriffen auf Bedienstete und vielen weiteren belastenden Umständen wird der/die Vollzugsbeamte/-in es nicht leid, zu versuchen, den „Deckel auf dem Topf zu halten“. Auch wenn die steigende Anzahl der Krankheitstage immer deutlicher auf das drohende Dilemma hinweist, behält der Großteil von uns den Kopf oben…auch wenn das Wasser inzwischen bis zur Oberkante Unterlippe reicht.
 
Übertreibe ich mit dieser Darstellung? Übertreiben die Kollegen/innen mit ihren Schilderungen?  Ich glaube nicht, denn die Zahlen sprechen für sich! Wie unser werter Kollege Schmid zu Recht mehrfach deutlich machte, ist eine Anstalt ab 90% Belegung überbelegt, zurzeit träumen die meisten Anstalten von dieser Belegungshöhe. Vielmehr ist es doch so, dass es sogar Anstalten gibt, die zeitweise mit 30 - 50% Überbelegung gerade im U-Haftbereich zu kämpfen hatten bzw. haben. Immer mehr Anstaltsleiter sprechen diese Problematik auch offen an bzw. aus. Wer kann sich erinnern, wann dies das letzte Mal so deutlich passiert ist?
 
Im Mai 2018 traf sich die AG dann zu ihrer diesjährigen Tagung. Sie sollte u. a. dazu dienen, den Sachstand unseres Arbeitspapieres vom Oktober 2017 abzufragen und evtl. neue Probleme zu thematisieren und abschließend Kandidaten für einen weiteren Fachgruppensprecher und einen Stellvertreter zu benennen. Erfreulicherweise konnte unser Landesvorsitzender wieder mit neuen, positiven Infos rund um die aktuelle Gewerkschaftsarbeit und aus der Zusammenarbeit auf politischer Ebene berichten. An dieser Stelle möchte ich eigentlich nur noch auf unsere ausführlichen Berichte auf der Homepage bzw. in der neuesten Ausgabe unserer Fachzeitung verweisen. Auch die Gründe für die notwendigen, weiteren Stellenforderungen in unserem Bereich werden hier behandelt. Über die Evaluation der blauen Uniform kann man leider nicht viel Neues bzw. nichts Abschließendes sagen bzw. berichten. Hier haben wir ja erst nach rund sechs Monaten das Sitzungsprotokoll erhalten und dies hat sich - nicht nur meiner Erinnerung nach - auch noch von dem tatsächlich angesprochenen Punkten, Vorschlägen und Ergebnissen teilweise unterschieden. Ungeachtet dessen wurden alle Fachgruppensprecher/-innen umgehend und umfangreich über den derzeitigen Sachstand informiert. Auf diesem Sachstand beruhend erhoffen sich viele Bedienstete noch eine entsprechende Nachbesserung und die lange angedachte Überarbeitung der Tragevorschriften für die Kolleginnen und Kollegen.
 
Als sehr erfreulich finde ich es persönlich, dass es in dieser AG-Tagung jetzt endlich gelungen ist, Kollegen für unsere noch zu besetzenden Fachgruppensprecher zu benennen. Herzlichen Dank an dieser Stellte auch nochmals an unseren Kollegen Martin Jurak (OV Adelsheim), der mich bis vor zu diesem Zeitpunkt als Fachgruppensprecher unterstützte! Nach der Bestellung der Kollegen Zielinski (OV Mannheim) und Schelenz (OV Stuttgart) an der Landeshauptvorstandssitzung können wir jetzt zusammen weitergehende Planungen für die gemeinsame Arbeit in der Fachgruppe und der AG angehen. Das bedeutet abschließend natürlich auch für den Landesvorstand mehr Arbeit, aber Gott sei Dank ist dieser ja stürmische Zeiten gewohnt und ebenso belastbar wie wir.
 
Abschließend an dieser Stelle auch nochmals ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung, die wir durch den Landesvorstand erhalten! Hier möchte ich ausdrücklich auch die Entwicklungen in der Sache „Dienstunfallfürsorge bei TBC-Infektionen“ erwähnen. Vor geraumer Zeit waren die Fronten noch total „starr abgesteckt“. Hier hat sich in Zusammenarbeit zwischen einem Personalrat, der Fachgruppe und unserem Landesvorstand einiges bewegt. Natürlich würden wir uns freuen, wenn jetzt die Bemühungen seitens des Justizministers auch von Erfolg gekrönt wären. Dies wären ein wichtiger Schritt und ein noch wichtigeres Zeichen für alle Kolleginnen und Kollegen! Und natürlich ebenso ein Dankeschön an die vielen Kollegen/-innen, die uns über die Probleme vor Ort auf dem Laufenden halten.  Und dieser Informationsaustausch geht auch erfreulicherweise über die Fachgruppengrenzen hinaus, z. B. bis in die jeweiligen Regionalkonferenzen der Personalräte. Wir würden uns natürlich freuen, wenn dieser Austausch nicht nur weiterhin so bestehen bleibt, sondern noch intensiviert wird.

Junge Bedienstete

Da die Fachgruppe entschuldigt war, gab es keine Berichterstattung. Jedoch wurde ein schriftlicher Bericht (wie folgt) vom Fachgruppensprecher Philipp Weimann für das Protokoll vorgelegt. Im Berichtszeitraum hat sich die Fachgruppe einmal getroffen. Bei der Sitzung im März in der JVA Heimsheim wurde die neue Arbeitsgruppe gewählt. Bei der Fachgruppe Junge Bedienstete ist die Besonderheit, dass es eine Altersgrenze gibt, und fast alle diese bis zum nächsten Landesdelegiertentag erreicht hätten. Die Mitglieder der Fachgruppe sind nun: Ines Kaupp (Rottenburg), Lisa Koch (Schwäbisch Gmünd), Gina Killewald (Ulm, stellv. Fachgruppensprecherin), Rebecca Neff (Heilbronn), Toni Sommerfeld (Hohenasperg), Thilo Gerdes (Bruchsal) sowie Philipp Weimann, der wieder zum FG-Sprecher gewählt wurde. Ein Dank an die Bereitschaft der Kollegen; schade ist allerdings, dass sich wieder nur Kollegen aus dem allgemeinen Vollzugsdienst gefunden haben. Es wäre sehr wünschenswert, wenn in der Arbeitsgruppe eine bunte Mischung an verschiedenen Diensten vorhanden wäre. Des Weiteren war der BSBD mit insges. vier Delegierten beim BBW Landesjugendtag, dem höchsten Gremium der BBW-Jugend, welches nur alle 4 Jahre stattfindet. Auch zwei Anträge vom BSBD (Themen: Einstellungsoffensive und Modernisierung von Ausbildungseinrichtungen) sind genehmigt worden und werden die neue Landesjugendleitung um Mirjam Schmidt die nächsten 5 Jahre beschäftigen. Philipp Weimann ist dabei die Ehre zuteil geworden, als Tagungspräsident durch die Versammlung führen zu dürfen.

Landwirtschaftlicher Dienst

Kollege Schäfer berichtet über das letzte Treffen vom März dieses Jahres auf der Außenstelle Kapfenburg. Die Themen sind ähnlich wie bei den anderen Fachgruppen: Nachwuchsprobleme, Stellen- und Beförderungssituation. Es gab bei der Sitzung einen regen Erfahrungsaustausch. Kollege Alexander Rees berichtete von der aktuellen Landesverbandsarbeit. Vor etwa zwei Wochen war der Landtagsabgeordnete Filius auf dem Hohrainhof. Neben der Anstaltsleitung nahm Kollege Schäfer für die BSBD-Fachgruppe teil.

Weibliche Bedienstete  

Karin Maier, die die Fachgruppe von Marita Tisljar übernommen hatte, berichtete von ihrer ersten Fachgruppensitzung, an der auch Michael Schwarz vom Landesvorstand teilnahm. Vorrangig ging es um ein Kennenlernen. Aber auch der Erfahrungsaustausch war für die Teilnehmerinnen sehr interessant, da es doch große Unterschiede im Dienst bei den weiblichen Bediensteten gibt. Es unterscheiden sich die Bedingungen und Gegebenheiten für Frauen im Männervollzug gegenüber denen im Frauenvollzug.
 
Zudem müssen die meisten Frauen den „Spagat“ zwischen Familie und Beruf meistern. Bei der nächsten FG Tagung, die im Herbst in Heilbronn stattfinden soll, hat bereits Alexander Schmid sein Kommen zugesagt.

Pädagogischer Dienst

Kollegin Christeinicke berichtet aus der Fachgruppe des Pädagogischen Dienstes.  
 
• Die aktuelle Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen im Justizvollzug BW ist mir nicht bekannt, die Fluktuation ist hoch. Die Suche nach Nachwuchs gestaltet sich schwierig, es gibt praktisch keine arbeitslosen Lehrer, alle verfügbaren Kollegen werden im öffentlichen Schuldienst gebraucht.

• Die Fachgruppentagung 2017 fand in der AußenstelleBettenreute der JVA Ravensburg statt. Wichtigstes Thema war die Versorgung der JVAen mit Deutschlehrern, Frau Raaf, Päd. Dienst JVA Ravensburg, hielt ein Referat zum Thema DAF/ DAZ.

• Positive Entwicklung in Sachen Fortbildung im JUM:  Die Lehrertagungen finden neuerdings jährlich statt und sind thematisch auf die Wünsche der Lehrer abgestimmt. Die nächste Tagung des JuM zum Thema Deutsch als Fremdsprache wird am 19. September 2018 in Karlsruhe durchgeführt.

• Die Fachgruppentagung der Lehrer wird am 18. Oktober 2018 in Stuttgart stattfinden.

Psychologischer Dienst

Der stellvertretende FG-Sprecher Bert Mäckelburg berichtet über den „Psychologischen Dienst“.
 
Die Fachgruppe Psychologischer Dienst traf sich im Berichtszeitraum am 14.05.2018 in Sachsenheim „Im Kelterle“ (Außenstelle des Bildungszentrums Justizvollzug) zum Erfahrungsaustausch.  Folgende zentrale Themen wurden mit diesen Ergebnissen besprochen:
 
1) Das längst überfällige Personalentwicklungskonzept für den Psychologischen Dienst: Dies bleibt weiterhin unser zentrales Thema. Gerade in Anbetracht des sich zuspitzenden Fachkräftemangels wird es immer schwieriger, offene Stellen mit qualifizierten Fachkräften zu besetzen oder gar eine Abwanderung gerade von psychologischen Psychotherapeut*innen zu verhindern. Die Stellen im Justizvollzug stehen in Konkurrenz mit anderen, attraktiveren Stellen auf dem freien Arbeitsmarkt. Um hierbei bestehen zu können, braucht es attraktive berufliche Entwicklungsmöglickeiten. Dazu gehören eine angemessene Eingruppierung je nach fachlicher Qualifikation, also eine Öffnung des Stellenkegels, aber auch die Möglichkeit für Psychologen*innen, Führungspositionen, für die sie formell die Voraussetzungen erfüllen,  übernehmen zu können. Allerdings müssten diese Stellen öffentlich ausgeschrieben werden, um ein ordentliches Stellenbesetzungsverfahren durchführen zu können. Ebenso gehört dazu die Unterstützung des Dienstherrn bei der beruflichen Qualifizierung, sei es zur Vorbereitung von Leitungsaufgaben oder therapeutisch bei der Erlangung der Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten. Eine Idee in diesem Zusammenhang ist eine strukturelle Verankerung dieser Ausbildung im System Strafvollzug - etwa in einem Länderverbund mit Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz - mit der Schaffung einer „JVAeigenen“ Ausbildungseinrichtung zum Erwerb der Approbation. Der grundsätzlichen Zusage, die Erlangung der Approbation zu fördern, sind leider noch keine Taten gefolgt, weshalb wir hier dranbleiben und auf Umsetzung drängen wollen.

2) Natürlich freuen wir uns über Erfolge: In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer zunächst halben Stelle für eine Beauftragte für Suizidprävention zu nennen. Diese Stelle ist dem Kriminologischen Dienst zugeordnet. Auch sonst wurde durch vermehrte Schaffung von Psychologenstellen die Möglichkeit gegeben, die psychische Gesundheitsfürsorge der Gefangenen zu verbessern. Allerdings werden wir darauf achten, dass diese Verbesserungen nicht auf Kosten von anderen Behandlungsangeboten gehen.

3) Ein weiterer großer Erfolg ist die Einrichtung einer zunächst halben Psychologenstelle im Justizministerium. Damit ist endlich auch ein Vertreter des Psychologischen Dienstes im Justizministerium tätig. Diese Stelle des Vertreters des Psychologischen Dienstes im Justizministerium ist dem Gestaltungsreferat zugeordnet und umfasst die Aufgabenbereiche der dort tätigen Juristen (Bsp. Funktion des Territorialreferenten, Fachaufsicht). Trotz gleicher Tätigkeit fehlt hier noch die Anpassung an die Besoldung der im Referat tätigen Juristen. Auch hier muss gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Allerdings ist aus Sicht der Fachgruppe auch im Personalreferat die Vertretung des Psychologischen Dienstes erforderlich: Wie bereits erwähnt, brauchen wir dringend ein Personalentwicklungskonzept für den Psychologischen Dienst (Inhalte: steigernder Personalbedarf bei zunehmenden Fachkräftemangel, Förderung der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Psychologischen Dienst des Justizvollzugs, systematische Unterstützung bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, Zentralisierung der Personalauswahl, Weiterentwicklung der psychologischen Unterstützungsangeboten/Konzepte für andere Dienste, insbesondere im Hinblick auf steigernde Gefangenenzahlen und die damit verbundenen Problembereiche etc.). Ein Personalentwicklungskonzept muss dabei fachlich angemessen entwickelt und gepflegt werden. Deshalb fordern wir eine Aufstockung der Stelle des psychologischen Vertreters im Justizministerium auf eine ganze Stelle und ihre Verankerung auch im Personalreferat.

4) Wir werden weiter auf eine angemessene Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen im Psychologischen Dienst drängen. Dies gilt einerseits für Kolleginnen und Kollegen in Leitungsfunktionen wie die Stelle des psychologischen Vertreters im Justizministerium oder die Stelle des Leiters des Bildungszentrums der Justiz, der neben seinen bereits umfangreichen Aufgaben noch Leiter des Kriminologischen Dienstes ist und dessen Arbeitsbereich allein schon durch die steigenden Zahlen der Anwärter weiter ausgedehnt wird. Diese Stelle muss dringend von A15 auf A16 angehoben werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Hebung der Stelle der Leiterin der Sozialtherapeutischen Anstalt von A15 auf A16 und deren Stellvertretung von A14 auf A15. Dies zeigt doch, dass es möglich ist! Andererseits bedarf es dringend der Anhebung von Stellen, die besondere Anforderungen an die Qualifikation der dortigen Mitarbeiter*innen stellen. Will man freiwerdende Stellen mit qualifizierten Mitarbeiter*innen besetzen, braucht es eine angemessene Eingruppierung, sonst ist der Justizvollzug auf dem Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig. Dies wird besonders deutlich in Bereichen mit höheren Anforderungen an die Qualifikation des Psychologischen Dienstes wie etwa in der Sozialtherapie, wo eine psychotherapeutische Weiterbildung bzw. Approbation obligatorisch sein sollte. Dies bleibt, leider auch noch in anderen Bundesländern, zunächst nur den Leitungsebenen vorbehalten. Aber hier drängen wir auf eine konsequente Umsetzung auch für den Bereich der Sicherungsverwahrung oder für in der Gesundheitsfürsorge eingesetzte Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Qualifikation (Approbation) eigenverantwortlich Diagnosen stellen und entsprechende Behandlungsmaßnahmen einleiten dürfen.
 
Die Stellen im Psychologischen Dienst müssen für engagierte und qualifizierte Mitarbeiter*innen attraktiv sein, sonst droht uns der Fachkräftemangel. Engagement und Qualifizierung bedürfen der Anerkennung und Unterstützung!

Tarifbereich

Kollegin Sabine Glas berichtet unter dem Motto: Im Bereich TARIF bewegt sich  was!
 
Anfang April fand in Wuppertal die Fachgruppentagung der Tarifvertreter der Länder beim Bund statt. Zu Tarifvertretern beim Bund wurden gewählt:
 
1. Sönke Patzer, Schleswig-Holstein
2. Sabine Glas, Baden-Württemberg
3. Andrea Krehl, Nordrhein-Westfalen     

Ende April fand das Tariftreffen mit den Fachgruppevertretern der einzelnen Anstalten aus Baden-Württemberg in Karlsruhe beim BGV statt. Zugegen waren hier auch Sabine Bischof und Renate Conrath. Die Themen waren bei beiden Treffen gleich.
 
Beim Bund haben wir Kernthemen ausgewählt und hierzu Arbeitsgruppen gebildet. Die Ergebnisse werden beim nächsten Bundestreffen am 25./26. September zur Vorlage bei der Bundesleitung ausgearbeitet, um dann in die Tarifverhandlungen mit aufgenommen zu werden. Bei unseren Gesprächen dort haben wir festgestellt, dass der Tarifvertrag in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und angewandt wird. Unser Ziel ist jetzt, die einzelnen Bundesländer an die anderen Länder mit den optimaleren Bedingungen anzugleichen:  
 
Beste Variante von Allen für Alle = Minimalziel
 
Ein großes Thema ist die Eingruppierung Hier soll die Angleichung an die allgemeine Justiz erreicht werden, damit im Justizvollzug ebenfalls in E8 und E 9 eingruppiert werden kann.  Nach der heutigen neuen Praxis können Angestellte schon nach einem dreimonatigen Einführungslehrgang nach E6 (in den meisten Fällen das Ende der Fahnenstange) eingestuft werden. Perspektive? – Keine (Angestellte sind augenscheinlich nicht wirklich gewollt bzw. können noch verbeamtet werden. Die Problematik der älteren Kollegen, bei denen dies nicht mehr möglich ist, besteht weiter.) Dass zumindest E 7 heute unter bestimmten Voraussetzungen schon möglich ist, ist teilweise nicht bekannt oder wird nicht angewandt oder auch nicht eingefordert. (Gebraucht werden diesbezüglich dringend Arbeitsplatzbeschreibungen!) Weiteres Thema sind Befristungen; hauptsächlich sachgrundlose… Gesetzlich werden wir in diesem Thema ja derzeit gut unterstützt, so dass wir hier  etwas auf die Straße bringen könnten…also einen „Homerun“ Zweites Thema ist die Ruhestandsregelung.  Es soll zumindest eine Annäherung der Ruhestandsregelung an die Regelung der Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst erreicht werden, d.h. auch Angestellte im Vollzug sollen abschlagsfrei früher in Rente können.  Zum Thema Altersvorsorge/VBL ist für September eine Informationsveranstaltung mit einem sehr kompetenten Rentenberater geplant (voraussichtlich in Karlsruhe beim BGV). Fragen können bei ihm schon vorab eingereicht werden und es gibt auch Einzelberatungen. Der genaue Termin wird noch über die Ortsverbandsvorsitzenden bekannt gegeben, die Kontaktdaten des Beraters dann ebenfalls. Die BSBD-Fachgruppenvertretung Tarif und der Tarifbereich HPR, vertreten durch Sabine Bischof und Renate Conrath sowie Alexander Schmid und Michael Schwarz, arbeiten inzwischen sehr eng zusammen und haben eine ARGE Tarif mit den Hauptthemen Eingruppierung und Entfristung ins Leben gerufen.  Inzwischen fanden bereits Gespräche mit Herrn Egerer und Frau Weber diesbezüglich im JuM statt. Ein Termin im Herbst zu entsprechenden Eingaben ist bereits vorgesehen.  Es ist abgesprochen und geplant, zusätzlich zu den Tarifverhandlungen mit den entsprechenden Verhandlungspartnern, auch analog mit Vertretern der Politik, zu den genannten Themen in Kontakt zu treten. Alexander Schmid stellt Kontakt zu Herrn Feuerbacher her. Bei der letzten Personalräteschulung in Hößlinsülz hatten wir, die Personalräte, die Möglichkeit, uns ausgiebig mit Frau Bischof vom HPR auszutauschen. Wir haben uns unter Anderem sehr ausführlich zu den Themen Vertragsrecht und Eingruppierung unterhalten. Dabei ist deutlich geworden, dass vielfach keine Klarheit darüber besteht welche Möglichkeiten im Vertragsrecht heute schon ausgeschöpft werden können. So wird zum Beispiel die Stufenlaufzeitverkürzung kaum angewandt, auch von der Möglichkeit der Eingruppierung nach E7 wird wenig Gebrauch gemacht.  Die Teilnehmer baten darum, diesbezüglich eine Schulung in Tarifangelegenheiten im Vollzug anzubieten. Wir (Bischof, Glas) haben den Punkt mitgenommen und sind in der Recherche, wie wir das Anliegen umsetzen können. Inzwischen haben wir auch schon einige Anfragen zu verschieden Themen erhalten und hoffen, wir konnten auch weiterhelfen. Wir freuen uns sehr über die Kontaktaufnahmen und auf eine weiterhin sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. Tipps und Anregungen sind selbstverständlich immer sehr willkommen. Wertschätzung erfahren wir auch durch die Teilnahme an Veranstaltungen im Tarifbereich. Zu Detailthemen oder für individuelle Fragen kann jeder stets gerne auf mich und uns zukommen. Wir bitten diesbezüglich um Kontaktaufnahme per Mail. Wir (die Tarifvertretung der Bereiche) sind überzeugt, in Zusammenarbeit mit den Tarifverhandlungspartnern, den örtlichen Personalräten, dem Hauptpersonalrat, dem BSBD und engagierten Vertretern aus der Politik erfolgreich Themen so zu platzieren, dass mit der einen oder anderen Umsetzung gerechnet werden kann.

Ruhestandsbedienstete und Rentner

Unter „Seniorenverband Aktuell“ gibt Kollege Georg Konrath einen Einblick in die neu aufgestellte Fachgruppe für die Senioren, die mit über 800 Mitglieder die zweitgrößte Fachgruppe im BSBD-Landesverband ist. Er bittet die Ortsverbände,  jeweils vor Ort einen Seniorenvertreter zu bestimmen.
 
In seinen Ausführungen geht er insbesondere auf die Beratungsleistungen für Senioren und Pensionsnahe Jahrgänge ein:

Am 01. und 02. Oktober 2018 ist die erste Fachgruppenvertreterversammlung (alle Ortsverbände) im Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein,

Am zweiten Tag ist die Teilnahme an der Tagung „Pensionsnahe Jahrgänge“ als Multiplikator!

• Neuwahl einer Arbeitsgruppe „Senioren im BSBD“

•  ORGA: Fragen, Zuständigkeit, seniorenpolitische Themen, Anträge an die Bundesvertretung

Am 02. Oktober 2018 ist die Tagung „Pensionsnahe Jahrgänge“ (Einladung zu 1 + 2 folgt über GS ab 10.07.) 

Ab 2019 

• Jährliche Tagung der Arbeitsgruppe und alle zwei Jahre Fachgruppenvertreterversammlung (alle Ortsverbände) – geplant!

• Alle zwei Jahre: Tagung „Pensionsnahe Jahrgänge“  
 
Versorgungsanfragen von Mitgliedern Regelfall:
 
I. Pensionäre und angehende Pensionäre (sechs Monate vor Pensionseintritt)

 
1. Ortsverband übersendet Anfrage an die Landesgeschäftsstelle (bitte angeben: Mitgliederstatus, Doppelmitglied oder nur BSBD-Mitglied und Zeitpunkt Pensionseintritt),

2. Ggf. Feststellung des Mitgliederstatus‘ (über Mitgliederverwaltung),

3. Premium-/Doppelmitglied – Anfrage wird zum Seniorenverband übersandt und dort inhaltlich weiterbearbeitet, 

4. Keine Doppelmitgliedschaft –Landesseniorenvertreter prüft weitere Unterstützung.
 
II. Aktive Bedienstete (noch mehr als sechs Monate bis Pensionseintritt)
 
Ortsverbände empfehlen den Mitgliedern – Versorgungsanfragen, Versorgungsberechnungen etc. von unseren Kooperationspartnern: Debeka, BGV (Karlsruhe) oder der AXA/DBV überprüfen zu lassen.  Bestätigen sich die Zweifel, steht auch das Dienstleistungszentrum des DBB in Mannheim zur rechtlichen Prüfung und ggf. Führung von Verfahren zur Verfügung. (Rechtsschutzanträge auf dem üblichen Weg über die Landesgeschäftsstelle incl. der notwendigen Unterlagen; es wird dringend empfohlen, rechtzeitig fristwahrenden Widerspruch beim LBV einzulegen!) 
 
Die Adressen, Fragebogen und Unterlagen unserer Partnerverbände werden ab 10.07.2018 durch die GS übersandt, ansonsten siehe jeweilige Homepages im Internet!
 
Hierzu gibt es auch ein Informationsblatt (s. Grafik). Georg Konrath unterstreicht nochmals die Wichtigkeit einer Premiummitgliedschaft. Mit dem Seniorenverband und dem BSBD gemeinsam ist dies die optimale Lösung für unsere Senioren.