Rechtsschutz

Als Mitglied des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Baden-Württemberg können Sie in der Regel unentgeltlichen Verbandsrechtsschutz über die Dienstleistungszentren (DLZ) des dbb erhalten. Ob und in welcher Form Ihnen Rechtsschutz gewährt werden kann, richtet sich nach den jeweiligen geltenden Regelungen der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg und der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb in der aktuellen Form. 

Grundsätzlich wird der Rechtsschutz nur in Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst gewährt. Privatrechtliche Streitigkeiten sind daher ausgenommen.

Vor der Antragstellung bzw. dem Ausfüllen des Rechtsschutzantrages Blatt eins und Blatt zwei bitten wir Sie grundsätzlich zuerst die Checkliste zum Verbandsrechtsschutz, die durch den dbb erstellt wurde und die Sie über notwendige Details informieren soll, zu lesen.

Rechtsschutz wird nur nach vorheriger Antragstellung und Zusage der Gewährung des Rechtsschutzes gewährt. Der Antrag ist hierbei in Textform unter Verwendung des bereitgestellten Antragsformulars Blatt 1 und Blatt 2 durch das Mitglied direkt an die Landesgeschäftsstelle zu richten. Sie können den Rechtsschutzantrag einfach nach Herunterladen des PDF ausfüllen. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Sie die beiden Antragsblätter dann ausdrucken und mit einer Originalunterschrift versehen. Dann einfach einscannen und per Email als PDF-Anhang weiter leiten. Falls die Textfelder im Einzelfall nicht ausreichend Platz bieten, erstellen Sie bitte einfach ein extra Word-Dokument, dass Sie dann der Email einfach beifügen können. Bitte fügen Sie dem Vorgang neben dem Rechtsschutzantrag immer auch alle bereits vorliegenden Unterlagen (Zum Beispiel Schriftsätze der Behörden oder eines Gerichtes) in elektronischer Form als PDF-Anhang bei, da dies die die Bearbeitung sichert und beschleunigt. Auf mögliche vorliegende Fristen (siehe hierzu auch die Checkliste) weisen Sie bitte unbedingt bereits bei Antragstellung gesondert hin. Bitte senden Sie uns grundsätzlich keine anderen Formate als PDF oder WORD zu, da ansonsten beim DLZ Probleme mit der Lesbarkeit entstehen könnten, die sich negativ auf die Bearbeitung Ihres Antrages auswirken könnten. Denken Sie bitte auch daran, allen eingescannten Dokumenten einen aussagekräftigen Dokumentennamen zu geben.

Der Rechtsschutz wird nach abschließender Entscheidung des Landesvorstandes oder seines Beauftragten grundsätzlich durch die Dienstleistungszentren des dbb durchgeführt.

Sollten Sie Fragen zum Thema Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ortsverbandsvorsitzenden oder die Landesgeschäftsstelle des BSBD.

 

Rahmenrechtsschutzordung des dbb (PDF)

Rechtsschutzantrag Blatt 1 (PDF)

Rechtsschutzantrag Blatt 2 (PDF)