Über uns

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) ist die mit Abstand größte gewerkschaftliche Organisation der Beschäftigten im baden-württembergischen Justizvollzug. Die Mitglieder sind Beamte/innen, Angestellte, Arbeiter/innen aus allen Laufbahnbereichen. Als demokratisch und parteipolitisch unabhängige Gewerkschaft vertritt der BSBD die berufspolitischen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Anwärter, Aktiven und Ruheständler des gesamten Justizvollzugs und bedient sich dabei aller zulässigen gewerkschaftlichen Mittel.
 
Der BSBD ist ehrenamtlich ohne vollzugsfremde Berufsfunktionäre organisiert und daher mit den praktischen Problemen der Vollzugsbediensteten und der Vollzugsorganisation bestens vertraut. Er unterstützt aktiv die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eines humanen und dabei effektiven Strafvollzuges.

Positionen

Nachhaltige Sicherheit durch modernen aufgabenorientierten Justizvollzug ist eine sinnvolle Investition für die Zukunft und muss von allen gesellschaftlichen Gruppen gefordert, gefördert und anerkannt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben Anspruch darauf, dass nicht nur vermeintliche Sicherheit durch plumpes wegschließen von Straftätern hergestellt wird, sonder darauf, dass von gut ausgebildeten Vollzugspraktikern die ihnen anvertrauten straffällig gewordenen Menschen behandelt werden, um auch für die Zukunft Schaden von der Gesellschaft abzuwehren.

Justizvollzug geht jeden an und kann jeden treffen.

Ziele

Der BSBD fordert

  • die Reform des Strafvollzugsgesetzes hin zu stärkerer Binnendifferenzierung; das heißt, klare und konsequente Konzepte für behandlungsunwillige, individuell orientierten Behandlungsvollzug für behandlungswillige und behandlungsfähige Strafgefangenen mit der Orientierung am Erziehungsvollzug des Jugendvollzugs,
     
  • Schaffung einer Vollzugsakademie. An ihr sollen Fachwirte ausgebildet werden die durch praxisorientierte Ausbildung auf die speziellen Erfordernisse des Justizvollzugs vorbereitet werden; qualifizierten Bediensteten des Mittleren Dienstes muss die Ausbildung an der Akademie in ausreichendem Umfang gewährt werden,
     
  • Qualitätssicherung - durch ständige Weiterbildung an der Justizvollzugsakademie sowie Austausch mit anderen Vollzugsdiensten (Polizei, Zoll) aber auch sozialen Organisationen, soll die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Justizvollzug effizient und transparent weiterentwickelt werden,
     
  • Laufbahnrecht - Die Schaffung einer Sonderlaufbahn Strafvollzug analog der Polizeilaufbahn bei gleichzeitiger Angleichung der Aufstiegsmöglichkeiten,
     
  • Lebensarbeitszeit - Eine einheitliche Altersgrenze von 60 Jahren für alle im Justizvollzug Tätigen,
     
  • Gleichberechtigter Einsatz von weiblichem Personal bei gleichen Arbeitsbedingungen,
     
  • Sicherheit - Verbesserung der Eigensicherung der Beschäftigten,
     
  • Ausstattung - funktionsfähige bedarfsorientierte Sach- und Personalausstattung,
     
  • Familiengerechte Arbeitsverhältnisse - Personalpool für Mutterschutz und Elternzeit