23. Januar 2023

Kleine Gruppe mit wichtiger Rolle im Justizvollzug

BSBD ist das Sprachrohr des Sozialdienstes im Justizvollzug

Die Fachgruppe Sozialdienst des BSBD traf sich vom 12.-13.12.2022 im Waldhotel Sommerberg in Baiersbronn zu einer 2-tägigen Fachgruppensitzung. Eingeladen hatte der Sprecher der Fachgruppe Sozialdienst Sven Brühl.

Besonders gefreut hat uns, dass Herr Henes von der Abteilung IV des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg unserer Einladung gefolgt ist und wir mit ihm über viele Themen sprechen konnten, die unsere Fachgruppe beschäftigen.

 

Nachdem wir unsere Gedanken zu dem von Herrn Henes entworfenen „Gesamtkonzept Resozialisierung“ ausgetauscht hatten, sprachen wir auch über das Projekt einer gemeinsamen Datenbasis zwischen BGBW und Sozialdienst im Justizvollzug. In einem Pilotprojekt, beginnend ab 01.03.2023, ist geplant, dass der Sozialdienst im Justizvollzug auf die Datenbasis der BGBW zugreifen kann und dort Einträge vornehmen soll. Da BGBW und Sozialdienst im Justizvollzug zunehmend zusammenrücken, beispielsweise durch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und nun auch die Idee einer zukünftig gemeinsamen Datenbasis aufkommt, drängte sich uns die Frage auf, ob von Seiten des Justizministeriums angedacht ist, die beiden Lager einheitlich zusammenzuführen zu einem „Justizsozialdienst“, welcher dann als externer Dienstleister in den Justizvollzugsanstalten tätig wird, ähnlich wie die Suchtberatung oder andere externe Kooperationspartner. Dies wurde jedoch von Herrn Henes dementiert. Was der BSBD natürlich nicht wollen würde, wäre eine wie auch immer geartete privatisierte Auslagerung der Gesamtaufgabe Soziale Dienste in der Justiz. Solche Überlegungen gäbe es aber von Seiten des Justizministeriums nicht. Es werde jedoch eine engere Zusammenarbeit angestrebt, was seitens der Fachgruppe grundsätzlich unterstützt wird.

Bei dieser Gelegenheit wurde unsererseits angeregt, dass im Ministerium mehr SozialarbeiterInnen eingesetzt werden sollen. Es wird unsererseits angeregt, dass zumindest 1 Sozialarbeiter/in aus den Justizvollzugsanstalten im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg etabliert wird, um hier den Sozialdienst im Justizvollzug zu repräsentieren. Bislang ist dort nur 1 Sozialarbeiter/in aus der Bewährungshilfe eingesetzt (bis Dezember 2022 Herr Henes, ab Januar 2023 Frau Audick). Aufgrund der vielen Unterschiede in den Arbeitsbereichen zwischen Bewährungshilfe und Sozialdienst im Justizvollzug und den unterschiedlichen Tätigkeiten, ist es aus unserer Sicht unabdingbar, einen Repräsentanten im Ministerium zu etablieren, der die Aufgaben des Sozialdienstes im Justizvollzug gut kennt, um das Ministerium bei Entscheidungen beraten zu können. Als positives Bespiel hierzu sei Nordrhein-Westfalen erwähnt: dort wurde der Fachbereich Sozialdienst als kleinere Organsiationseinheit geschaffen, welche dem Justizministerium unmittelbar unterstellt ist. Dort arbeiten mehrere SozialarbeiterInnen, deren Aufgabe es ist, Controllingaufgaben landesweit zu koordinieren, sowie das Ministerium fachlich zu beraten, insbesondere zu Personalangelegenheiten und Fachthemen des Sozialdienstes.

Weiterhin wünschen wir uns mehr Regionaltreffen zwischen dem Sozialdienst im Justizvollzug und der Bewährungshilfe, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Hier könnte auch angedacht werden, diese (wie schon vor 2007) als gemeinsame dezentrale Fortbildungen zu gestalten, um gemeinsame Themen zu diskutieren. Es könnte außerdem überlegt werden, ob die Fortbildungen der Bewährungshilfe, welche dort zu Spezialisierungen führen (in den Bereichen „Schulden“, „Sexualstraftäter“, „psychisch Auffällige“ etc…), auch für MitarbeiterInnen des Sozialdienstes im Justizvollzug geöffnet werden.

Eines unserer wichtigsten Anliegen ist sicherlich, dass auch der Sozialdienst eine Stellenanhebung erfährt, wie dies im mittleren Dienst im Dezember 2022 erfolgt ist. Im Sozialdienst wurde lediglich das Eingangsamt von A 9 auf A 10 angehoben, bei den SozialarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis (TV-L) gab es gar keine Veränderung. Dies führt zu einem erheblichen Ungleichgewicht und verursacht Probleme bei der Gewinnung von neuem, gutem Personal im Sozialdienst. Das kann unseres Erachtens nicht einfach so hingenommen werden. 

Wir fordern, dass eine Anhebung auch in den weiteren Besoldungsstufen erfolgt.

Im Zuge der Anhebung der Besoldungsstufen soll auch eine Anhebung des Endamtes erfolgen von A 13 nach A 14. Dies impliziert auch eine Öffnung der Laufbahn zum Höheren Dienst, wie sie bereits im gehobenen Dienst für Verwaltungsleiter geschaffen wurde. Sozialarbeiter im Justizvollzug übernehmen zunehmend die Durchführung qualifizierter Behandlungsangebote (z.B.: AGT, BPS, BPG, Schuldnerberatung) und bilden sich hierfür fort. Auch eine Qualifizierung mit einem Masterabschluss in Sozialer Arbeit, welche eine Einstufung in den Höheren Dienst rechtfertigen würde, findet beim Justizministerium keinerlei Berücksichtigung. Sozialarbeiter im Justizvollzug übernehmen darüber hinaus stetig mehr Verantwortung im Sinne der Übernahme von z.B. Vollzugsleitungen oder Inspektionsdienst. Des Weiteren hat sich das Klientel im Vollzug in den letzten Jahren deutlich verändert: Sowohl die Anzahl der psychisch auffälligen Gefangenen als auch die Anzahl der Gefangenen mit fehlenden Deutschkenntnissen hat stetig zugenommen. Im mittleren Dienst wurde diesen Umständen Rechnung getragen. Der gehobene Sozialdienst bleibt bei dieser Entwicklung außen vor. Hier muss Abhilfe geschaffen werden durch die Anhebung aller Besoldungsstufen! Für uns SozialarbeiterInnen wäre ein solcher Schritt ein Zeichen der echten Wertschätzung unserer Arbeit durch das Justizministerium. 

Ein Blick auf die Dienstpostenbewertungen der Justizvollzugsanstalten macht darüber hinaus deutlich, dass der Sozialdienst vielfältige, verantwortungsvolle Aufgaben übernimmt, welche nach A12 bewertet werden, jedoch nur selten mit A12 besoldet werden. Es wären viel mehr A12 Stellen notwendig, um diese Dienstposten adäquat zu bezahlen. 

Aus Sicht der Fachgruppe gibt es keine Alternative, bzw. kein anderes Gremium über das man die Forderungen der SozialarbeiterInnen und deren Problemlagen nach oben an das Justizministerium weitergeben kann. Daher ist es unser vorrangiges Ziel, den Kolleginnen und Kollegen mit Hilfe des BSBD, bzw. des Hauptpersonalrates, beim Justizministerium Gehör zu verschaffen. 

Nach intensivem Austausch und Diskussion über obige Themen, wurden noch interne Themen, die Fachgruppe betreffend, erörtert. Felix Grodd aus der JVA Heilbronn hat nach über 8-jähriger Amtszeit seinen Posten als stellvertretender Fachgruppensprecher abgegeben; für seine geleistete Arbeit danken wir ihm. Mit Frau Melanie Schindler aus der JVA Schwäbisch-Gmünd wurde der Weg für das Fortbestehen der Fachgruppe geschaffen. Die einstimmige Wahl zur neuen stellvertretenden Fachgruppensprecherin stellt daher die Weiche in die Zukunft der Fachgruppe Sozialdienst innerhalb des BSBD.

 

Im Auftrag

Brühl

Landesfachgruppensprecher Sozialdienst