BSBD macht sich für den Geldbeutel seiner Mitglieder stark
Klares Statement im Rahmen der Anhörung durch das Finanzministerium zur Wegstreckenentschädigung
Das Landesreisekostengesetz LRKG und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften stehen alle paar Jahre auf dem Prüfstand. Vor Allem, nach den Kostenexplosionen für Fahrzeuganschaffung, für den Unterhalt und die aktuellen sehr hohen Spritpreise sah wohl aktuell auch das zuständige Finanzministerium Handlungsbedarf.
Durch stetige Aufforderungen des BBW-Beamtenbund Tarifunion und der Fachgewerkschaften wie dem BSBD zu deutlichen Nachbesserungen, wurde dies u.a. im aktuellen Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Auch danach wurde der dringende Handlungsbedarf durch den BBW und den BSBD fortlaufend thematisiert.
Das Finanzministerium hat nun erfreulicherweise reagiert und einen ersten Anhörungsentwurf zu § 5 Absatz 2 Satz 1 des Landesreisekostengesetzes dem BBW zur Stellungnahme vorgelegt. Bei der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs mit erheblichem dienstlichem Interesse soll -zeitlich befristet- die Entschädigung von 35 Cent auf 45 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke angehoben werden.
Für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Strafvollzug konnte der BSBD-Landesverband folgende Stellung dazu abgeben.
Die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs bei Bestehen eines erheblichen dienstlichen Interesses darf nicht zum wirtschaftlichen Nachteil der Kolleginnen und Kollegen führen.
Mit der geplanten Anhebung der Wegstreckenentschädigung sollen im Wesentlichen die Auswirkungen der seit der letzten Anpassung vom 01.Januar 2022 gestiegenen Kraftstoffpreise für Dienstreisende abgemildert werden. Dies wird von unserem Verband ausdrücklich befürwortet.
Die geplante Erhöhung um 10 Cent auf 45 Cent je Kilometer deckt aktuell die Aufwendungen (tatsächlichen Fahrzeugkosten) im unteren Bereich ab. Der Durchschnittswert liegt in Deutschland bei 45 bis 55 Cent pro Kilometer.
Da für die Verordnung eine Gültigkeit von zwei Jahren angesetzt ist, sollte die Kostensteigerung mit abgedeckt sein. Während Kraftstoffpreise starken Schwankungen ausgesetzt sind (eher nach oben), steigen die Kosten für die Fahrzeuganschaffung, den Unterhalt und die Versicherungen stetig stark an. Zudem werden die CO2 Preise ab 2028 nicht mehr staatlich gedeckelt. Somit ist auch hier eine höhere Belastung zu erwarten.
Aus unserer Sicht muss die Wegstreckenentschädigung die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen für die Kolleginnen und Kollegen abdecken.
Daher sollte im Zuge der Anpassung auch eine wirtschaftsspiegelnde Erhöhung von mindestens 20 Cent auf 55 Cent je Kilometer erfolgen.
Wir fordern somit 10 Cent mehr, wie im Entwurf geplant. Die neuen Planungen des Finanzministeriums sind zu begrüßen, jedoch für die aktuelle Preisentwicklung nicht ausreichend. Wenn wir schon unsere privaten PKWs nutzen müssen, soll uns kein Nachteil entstehen.
In eurem Sinne
Lars Rinklin
