28. November 2021

Gemeinsam das Ziel endlich erreicht !

Novelle des Landesreisekostengesetzes tritt in Kraft

  • Foto: BSBD BW
    Alexander Schmid mit dem BBW-Chef Kai Rosenberger (Archivbild)

Liebe Mitglieder des BSBD,

liebe Freundinnen und Freunde,

nachdem der BSBD zuletzt auf seiner Homepage www.bsbd-bw.de/aktuelles/news/bbw-und-bsbd-bringen-schwung-in-die-politische-debatte/ von den Planungen zur lange überfälligen Reform des Landesreisekostengesetzes berichtet hatte, gibt es ganz aktuell mit dem Jahreswechsel ins Jahr 2022 Grund zur Freude für viele Kolleginnen und Kollegen, die sich in Ausbildung befinden, die Kürzungen bei Reisekostenerstattung oder Trennungsgeld seit Jahren erfahren mussten oder die mit dem Privatkraftfahrzeug zu dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen anreisten (weil das oft nicht anders zu bewerkstelligen ist) und dann nur minimale Kilometergelder erhielten.

Der BSBD hat sich mit diesen bedauerlichen Umständen schon seit Jahren in der Form befasst, dass insbesondere unser Dachverband, der BBW, gebeten wurde sich hier ganz verstärkt einzusetzen. Zuletzt hatten wir vom BSBD auch bei der Landeshauptvorstandssitzung 2020 auf Antrag des OV Bruchsal und zuvor auf Antrag der Fachgruppe "Junge Bedienstete" hierzu nochmals klar Position bezogen. Es ist schön, dass wir, hier müssen wir besonders unserem Fachverband BBW und seinem Vorsitzenden Kai Rosenberger und der Justiziarin Susanne Hauth unseren Dank aussprechen, nun also diese Erfolgsmeldung zur Kenntnis geben können. Unser Dank gilt aber auch den politischen Akteuren in den Regierungsfraktionen und dem Finanzministerium, da hier zum Wohle der Betroffenen, vielen oft jungen Beschäftigten mit knappem eigenem Budget, entscheiden wurde.

Ein sehr gutes Beispiel des so wichtigen Zusammenwirkens zwischen Dachverband BBW und dem BSBD.

Ihr Alexander Schmid

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Der BBW schreibt hierzu:

was lange währt, wird endlich doch noch gut: Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Landesreisekostengesetz in Kraft. Damit hat insbesondere die Ungleichbehandlung von Berufseinsteigern im Beamtenverhältnis bei Dienstreisen und der Ärger um das Kilometergeld ein Ende. 

Zu guter Letzt zeigte somit der unermüdliche Einsatz des BBW Wirkung:  Nach dreijährigem Hin und Her haben Grüne und CDU sich Ende vergangenen Jahres endlich auf einen gemeinsamen Nenner für die Novelle des Landesreisekostenrechts geeinigt. Bedauerlich aus Sicht des BBW ist und bleibt, dass es bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle noch ein ganzes Jahr dauerte.

Das Finanzministerium bewertet das neue Landesreisekostengesetz rundum als Erfolgsmodell. „Mit diesem Gesetz nehmen wir eine Vorreiterrolle ein und haben ein modernes, einfaches und wettbewerbsfähiges Reisekostenrecht geschaffen“, heißt es in dem beiliegenden Schreiben von Ministerialdirektor Jörg Krauss, dem Amtschef des Finanzministeriums. Zudem unterstreicht er: Von den Änderungen im Rahmen der Novellierung profitierten auch insbesondere die Anwärterinnen und Anwärter. Die für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wichtigste und erfreulichste Neuerung sei der Wegfall der Kürzung von Reisekosten und Trennungsgeld. Die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf erhielten in Zukunft Reisekostenerstattung und Trennungsgeld in gleicher Höhe wie Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Lebenszeit.

Die Initiative zur Änderung des Landesreisekostengesetzes war 2016 vom Finanzministerium ausgegangen. Damals sah man dort die Möglichkeit, durch eine Entbürokratisierung des Reisekostenrechts Spielräume für die Beschäftigten zu schaffen. Eine Novelle des Landesreisekostenrechts scheiterte allerdings in den Folgejahren, weil sich die Koalitionäre insbesondere beim Kilometergeld nicht einigen konnten.

Der BBW hat in den zurückliegenden Jahren weder die Grünen noch die CDU aus der Verantwortung entlassen und immer wieder auf die notwendige Änderung des Reisekostenrechts gedrängt. Im November vergangenen Jahres zeigte dieser Einsatz Wirkung: Die Koalitionäre haben sich Anfang Dezember 2020 auf die zentralen Eckpunkte geeinigt, um die Novellierung des Landesreisekostenrechts noch in der vergangenen Legislaturperiode umzusetzen.

Wir fügen Ihnen gerne die ab 2022 geltenden aktuellen gesetzlichen Regelungen und das Anschreiben des Amtschefs des FM Jörg Kraus zu Ihrer Kenntnis bei.

Anschreiben MD Finanzministerium

LRKG ab 2022

VwV zum LRKG ab 2022