04. November 2018

Steter Dialog des BSBD mit CDU-Fraktion zahlt sich aus

Vorsitzender Schmid wird zu Haushaltsplanungen informiert

Im Rahmen der Verhandlungen zu einem Nachtrag zum Doppelhaushalt 2018/19 hat sich die CDU-Landtagsfraktion mit einem erläuternden Schreiben an den BSBD-Landesvorsitzenden Alexander Schmid gewandt. Die Inhalte des Schreibens sind aber sicher auch für alle Mitglieder des BSBD sehr interessant. Daher veröffentlichen wir das Schreiben hier auf unserer Homepage.

Bitte beachten Sie, dass die im Schreiben angesprochenen Änderungen bei der Höhe des Anwärtersonderzuschlages nur für die Bereiche Werkdienst und Pflegedienste vorgesehen sind. Im Vollzugsdienst des Justizvollzuges ist entgegen unseren Forderungen die Höhe unverändert mit 55 % veranschlagt, jedoch wurde unserer langjährigen Forderung nach Wegfall bzw. deutlicher Korrektur der "Altersgrenze von 27 Jahren" Rechnung getragen.

Der Entwurf zur Änderung der Anwärtersonderzuschlagsverordnung und des Landesbesoldungsgesetzes befinden sich beide in der parlamentarischen Beratung und wir gehen in beiden Fällen von einer Wirksamkeit ab dem Jahr 2019 aus.

Wir freuen uns jedenfalls, positive Ergebnisse unserer Arbeit ihnen hier präsentieren zu können.

Hier das Schreiben der CDU-Fraktion

Ihr Alexander Schmid