Neuer Beihilfevordruck des LBV veröffentlicht
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung von Kosten beim LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat einen neuen Beihilfevordruck mit QR-Code veröffentlicht.
Wir informieren hierzu anhand des durch das LBV erstellten Schreibens.
Sollten Sie im Einzelfall später Probleme bei der Bearbeitung haben, wenden Sie sich bitte grundsätzlich an ihren zuständigen Sachbearbeiter im LBV.