20. August 2019

Neuer Beihilfevordruck des LBV veröffentlicht

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung von Kosten beim LBV

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat einen neuen Beihilfevordruck mit QR-Code veröffentlicht.

Wir informieren hierzu anhand des durch das LBV erstellten Schreibens.

 

Sollten Sie im Einzelfall später Probleme bei der Bearbeitung haben, wenden Sie sich bitte grundsätzlich an ihren zuständigen Sachbearbeiter im LBV.

Hinweisschreiben des LBV

Muster neuer Antrag des LBV